Vorsicht vor Dauerwohnrechten in Wohnungsgenossenschaften

Was ist ein Dauerwohnrecht?

Das Dauerwohnrecht wurde 1955 als Sonderform des Wohneigentums ins Wohnungseigentumsgesetz geschrieben. Damals erkannte der Gesetzgeber, dass es Wohneigentum nicht nur in der Form Einfamilienhäusle oder Luxusvilla gibt, sondern auch als Etagenwohnung.

Gleich oder gleicher?

Eine Genossenschaft hat Mitglieder. Die sind Gesellschafter mit gleichem Stimmrecht, zu deren Gleichbehandlung die Genossenschaft verpflichtet ist.

Wohnende Mitglieder sind so genannte Dauernutzer. Ihre Verträge sind gewöhnlich an das allgemeine Mietrecht angelehnt.

Hat die Genossenschaft bei der Finanzierung von Neubauten Engpässe, könnte sie auf die Idee kommen, einen Teil der zu erstellenden Wohnungen als so genannte Dauerwohnrechte zu verkaufen. Die Besitzer dieser Dauerwohnrechte kaufen das Recht, mehr oder weniger uneingeschränkt in einer durch Teilungserklärung exakt definierten Wohnung zu wohnen, also ähnlich wie Eigentümer die eine Wohnung kaufen. Weil sie das Dauerwohnrecht kaufen, leisten Sie einen erheblichen Anteil zur Finanzierung des Bauvorhabens. Es müssen weniger Kredite aufgenommen werden.

Im Ergebnis spaltet eine Genossenschaft ihre Mitglieder so in eine Gruppe mit gleichen Rechten, und eine Gruppe mit Sonderrechten, die einen speziellen Vertrag mit der Genossenschaft hat, aus dem sie weitergehende, eigentumsähnliche Rechte, also ungleiche Rechte, ableiten kann.

Aus der Praxis

Bevor Sie Dauerwohnrechte verkaufen, lassen Sie Ihr genossenschaftliches Wohnprojekt lieber scheitern oder finden Sie ein anderes Finanzierungsmodell. Das ist eine persönliche Meinung.
Eine ausführliche Analyse finden Sie hier.