Welche Probleme können mit welcher Art Kooperation besser gelöst werden?

Produktionskooperation

Kapazität vorübergehend oder auf Dauer erhöhen. Diese Kooperationsform ist unter anderem häufig bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Einkaufskooperation

Größere Einkaufsvolumina erreichen. Zuweilen wird auch eine spezielle Einkaufsvereinigung oder -genossenschaft gegründet.

Logistik-Kooperation

Transportkapazitäten gemeinsam nützen

Technik-Kooperation

Häufig bei Information und Kommunikation. Ressourcen, Dienstleistungen oder Software gemeinsam nützen.

Kompetenzerweiterung

unterschiedliche Kompetenzfelder unternehmensübergreifend zusammenschließen. Das geht bis in die Zusammenarbeit mit Hochschulen, wenn geforscht und entwickelt wird

Vertriebskooperation

Kombinierte Angebote über Branchen und Produkte hinweg. Die einfachste Form davon ist, wenn ein Dienstleister seinen Prospekt in einem Einzelhandelsgeschäft auflegt.

Verwaltungskooperation

Spezialisierte Verwaltungsbereiche gemeinsam nützen.

Sonderfall virtuelles Unternehmen

Mehr Kommunikation, aber effektiver

Ziel ist es, projektbezogen Kompetenzen und Kapazität zu bündeln und den höhreren Kommunikations- und Abstimmungsaufwand so weit möglich durch Informationstechnik zu unterstützen.

Virtuelle Unternehmen funktionieren nur bei enger Einbeziehung des Kunden. Ohne diese Gemeinsamkeit wäre der teilweise Verzicht auf Formalia nicht denkbar.

Während der Projektphasen

  • schließen wir entweder mehrere Unternehmen und Freiberufler unter unserer Federführung zusammen,
  • oder wir unterstützen unsere Mitgliedsfirmen bei solchen Projekten,
  • oder wir unterstützen Nichtmitglieder bei solchen Projekten.

Diese Arbeitsweise stellt sicher, dass Kunden in jeder Phase und auch nach Abschluss des Projekts ein rechtsfähiges Unternehmen als Ansprech- und Vertragspartner haben.

Zur Theorie virtueller Unternehmen

Was ist eine virtuelle Organisation?

Wie funktionieren Genossenschaften?

Warum gehört die Genossenschaft zum Thema Kooperation?

Genossenschaften organisieren innerhalb ihrer Struktur automatisch die Kompetenzen , die für Kooperationen erforderlich sind. Es können Kooperationen zwischen Personen aber auch zwischen Unternehmen sein.

Definition, Rechtsform, Wirtschaftsprüfung

Genossenschaften sind gemäss Definition des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) „wirtschaftliche Vereine“. (Gegensatz: „Idealverein“.)

Handelsrechtlich sind Genossenschaften eine spezielle Art der Kapitalgesellschaft mit einer stark formalisierten demokratischen Entscheidungsstruktur. Sie weichen in einem wesentlichen Punkt ab von Aktiengesellschaften. In einer Aktiengesellschaft bestimmt sich das Stimmrecht bei Entscheidungen der Gesellschaft durch die Höhe der Geschäftsanteile. In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Geschäftsanteile.

Genossenschaften werden im Handelsregister (Teil GnR) eingetragen, melden ein Gewerbe an und betreiben eine Firma. Sie haben als Zweck die Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Unternehmensrechtsformen ist, dass Genossenschaften Mitglied eines Prüfungsverbands sein müssen. Erst nach einem Gutachten des Prüfungsverbands wird die Genossenschaft durch diesen zugelassen. Ihr durch ihre Satzung bestimmtes Verhalten und ihre wirtschaftliche Lage werden vom Prüfungsverband in ein- oder zweijährigen Zyklen geprüft.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass Genossenschaften kostendeckend arbeiten, aber keine Gewinnerzielungabsicht haben müssen.
Eine gewerblich tätige Genossenschaft ist dem Gemeinwohl nicht stärker verpflichtet als alle anderen Gewerbe-Betriebe.
Trotzdem können ihr Selbsthilfe-Charakter, die regelmäßige Wirtschaftsprüfung und ihre demokratische Verfassung auch ein sozialeres Verhalten „im Markt“ bewirken.
Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht führt defintiv zu einem anderen Verhalten „im Markt“ als es profitorientierte Betriebe haben. Genossenschaften wirken volkswirtschaftlich stabilierend und regulierend.

Genossenschaften sind kraft ihrer Rechtsform bilanzierungspflichtig. Die Kosten für den Jahresabschluss und die (jährliche) Pflichtprüfung durch den zuständigen Verband werden als Rechtsformkosten bezeichnet.

Bei einer Wohnungsgenossenschaft kann durch den Wert ihrer Liegenschaften die Bilanzsumme schnell in die Millionen gehen, was auch die Höhe der Rechtsformkosten steigert. Die Rechtsformkosten sind der Preis, den eine Genossenschaft dafür zahlt, dass sie für ihre Mitglieder aber auch für alle Geschäftspartner eine der sichersten Unternehmensrechtsformen im deutschen Rechtssystem ist.

Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

Die Aufnahme als Mitglied begründet alle Vertragsbeziehungen, im Beispiel über Wohnraumüberlassung.

Über die Zulassung als Mitglied entscheidet üblicherweise der eigenverantwortlich tätige, nur der Satzung und den Gesetzen verpflichtete Vorstand.

Es gibt kein gesetzliches oder anderweitig begründetes Recht, in eine gewerblich tätige Genossenschaft aufgenommen zu werden.

Bedeutung der Satzung

Mit der Aufnahme in die Genossenschaft erkennt das Mitglied die Satzung an. Die Satzung bindet alle Organe aber auch gleichermaßen alle Mitglieder der Genossenschaft.
Mit Ausnahme des Grundgesetzes und der Konvention der Menschenrechte sind Satzung und Genossenschaftsrecht die alleinigen Rechtsgrundlagen des genossenschaftlichen Mitgliedergeschäfts.

Miteigentum

Für die Aufnahme in die Genossenschaft legt jedes Mitglied Geschäftsanteile ein. Dadurch werden alle Mitglieder zu Miteigentümern am Vermögen der Genossenschaft.
Bei Wohnungsgenossenschaften werden sie also gleichzeitig Mieter und Vermieter. Das ist das so genannte Identitätsprinzip. Deshalb heißen „Mieter“ in einer Genossenschaft  „Dauernutzer“ und der Vertrag den sie abschließen, nicht „Mietvertrag“ sondern Dauernutzungsvertrag.

Diesen wesentlichen Sachverhalt ignorieren Mietervereine oder auch Gerichte gern, weil er nicht in ihre dualistische Sicht auf „Mietverhältnisse“ passt.

Mitbestimmung

Alle Mitglieder erwerben demokratische Mitbestimmungsrechte. Einzelheiten werden in der Satzung geregelt.
Dabei richtet sich das Stimmrecht nicht wie in Aktiengesellschaften nach der Höhe des eingelegten Kapitals, sondern ist für jedes Mitglied gleich.

Pflichten des Mitglieds

Im Gegenzug zu den Leistungen, die eine Genossenschaft ihren Mitgliedern exklusiv zur Verfügung stellt, haben die Mitglieder von Genossenschaften zwei grundsätzliche Pflichten:

  • Treuepflicht. Sie dürfen nicht genossenschaftswidrig handeln, also etwa das Ansehen oder das wirtschaftliche Gesamtinteresse ihrer Genossenschaft schädigen oder dies auch nur versuchen.
  • Duldungspflicht. Sie müssen die Beschlüsse der Organe der Genossenschaft (Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) dulden.

Ende der Mitgliedschaft

Das Verfahren beim Ende der Mitgliedschaft ist in der jeweiligen Satzung geregelt. Nachfolgend werden die Regelungen der als Beispiel dienenden Wohnungsgenossenschaft beschrieben.

  • Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. Sie kann von einem (1) Erben übernommen und weitergeführt werden.
  • Das Mitglied kann die Mitgliedschaft kündigen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss von der Genossenschaft akzeptiert werden.
  • Das Mitglied kann bei erheblichen Verstößen gegen die Treue- oder Duldungspflicht aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden.
    Dies ist in der Beispielgenossenschaft ein mehrstufiger Prozess mit Androhung, Stellungnahme des Mitglieds und Beschluss des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat danach die Rolle einer Revisionsinstanz. Das Mitglied kann Beschwerde gegen seinen Ausschluss erheben. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist dann jedoch endgültig.

In allen Mustersatzungen nimmt das Mitglied am Gewinn und Verlust der Genossenschaft teil. Nach Ende der Mitgliedschaft wird ein Auseinandersetzungsguthaben gebildet, in dem die Einzahlungen der Geschäftsanteile um die Verluste jedes Mitgliedschaftsjahres verringert bzw. um die Gewinne erhöht werden.

Das errechnete Auseinandersitzungsguthaben wird ausgezahlt, sobald der Jahresabschluss für das letzte Mitgliedschaftsjahr durch die Generalversammlung der Genossenschaft beschlossen ist .

Eine demokratische Unternehmensrechtsform der Zukunft

Die Genossenschaft ist keine Rechtsform der Vergangenheit, sondern die Kooperativen sind die Rechtsform der Zukunft. Für ein Wirtschaftsleben in den Händen von Vielen statt in den Fingern von Wenigen.

Ultrakurz-Übersicht des ZdK

Welche Kooperationen sind aus Sicht von KMU interessant

Auswahl aus Sicht von kleinen und mittleren Unternehmen

Genossenschaft

Innenverhältnis

  • Hierarchie: steil aber demokratisch kontrolliert
  • Formalisierung: hoch kraft Satzung und Gesetz

Verhältnis zu Kunden

  • Image: Solide, weil wirtschaftsgeprüft
  • Rechtssicherheit: Die aller juristischen Personen

Generalunternehmer / Subunternehmer Konstrukte

Innenverhältnis

  • Hierarchie: steil
  • Formalisierung: nach Wunsch der Beteiligten, z. B. Wettbewerbsverbote möglich

Verhältnis zu Kunden

  • Image: Das des Generalunternehmers
  • Rechtssicherheit: Zwischen Kunde und Generalunternehmer

Virtuelles Unternehmen

Innenverhältnis

  • Hierarchie: flach
  • Formalisierung: minimal, jedoch technische Ausstattung und Kommunikationseinrichtungen maximal

Verhältnis zu Kunden

  • Image: Das des schwächsten Gliedes
  • Rechtssicherheit: Gar keine oder querdurch zweiseitig geregelt
  • Besonderheit: Nur sinnvoll, wenn der Kunde in den Arbeitsprozess eingebunden ist

Kompetenzen die für das Gelingen von Kooperationen benötigt werden

Persönliche und organisatorische Kompetenzen

Damit die Kooperation gelingt oder Bestand hat, müssen bei allen Beteiligten eine Reihe persönlicher oder organisatorischer Kompetenzen vorhanden sein.

Welche dabei eine größere oder kleinere Rolle spielen, hängt ab vor der Art der Kooperation, von der Dauer auf die sie angelegt ist und von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen.

Regeln verhandeln

  • Zuständigkeiten und Rollenzuweisungen
  • Kundenschutzvereinbarungen
  • Kommunikationsvereinbarungen
  • Gerechte Auftragsvergabe
  • Gegebenenfalls klare Regeln für die Prüfung und Aufnahme neuer Mitglieder

Inter (unternehmens) kulturelle Kompetenz

  • Verschiedene Unternehmenskulturen (zum Beispiel steile und flache Hierarchien) innerhalb einer Kooperation integrieren ohne dass es den einzelnen Kulturen schadet oder größere Störungen und Reibungsverluste verursacht

Kommunikations-Management

  • Organisieren, wer, wann, auf welchen Wegen, mit wem, worüber kommuniziert.
  • In technologieorientierten Tätigkeitsfeldern medienbasierte Teamprozesse gestalten.
  • Informationsflüsse steuern.

Coopetition (Balance von Zusammenarbeit und Wettbewerb)

  • In wechselnden Projekten Kooperation bei gleichzeitiger Konkurrenz akzeptieren
  • Innerhalb der Kooperation: Konkurrenz vermeiden oder konstruktiv nutzen

Kundenintegration

Ein virtuelles Unternehmen würde mit klassischer Kunden-Lieferanten-Denkweise nicht funktionieren.

  • Fähigkeit, den Auftraggeber in die Arbeit einzubeziehen

Management-Kompetenz aller Beteiligten

  • In der Kooperation unternehmerisch denken
  • Dinge zum Wohl des Ganzen auch mal selbst in die Hand nehmen

Vertrauenskompetenz

Vertrauen hat nichts mit Edelmut zu tun. „Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion sozialer Komplexität“ (Niklas Luhmann, 1968).

  • Vertrauensvorschuss geben
  • Vertrauen dann wechselseitig verstärken
  • Der Entwicklung von Misstrauen durch Transparenz der eigenen Ziele und Handlungen entgegenwirken

Kooperationen sind sensibel und können scheitern

Wodurch werden Kooperationen gefährdet?

Kooperationen haben eingebaute Schwachstellen, die man in anderen Geschäftsbeziehungen seltener findet.

Das Scheitern ist unausweichlich,

  • wenn auch nur ein einziger Partner wirklich entschlossen ist, die Kooperation zu beenden,
  • wenn keine allseitige Gewinnsituation vorliegt,
  • wenn Lasten und Nutzen nicht ausbalanciert sind.

Wann sind Kooperationen nicht zu retten?

Wenn einer oder alle Partner keine Gründe mehr für die Kooperation sehen oder die Rahmenbedingungen sich grundlegend geändert haben, brauchen Sie es gar nicht zu versuchen.

Dann funktionieren nur noch Schadensbegrenzung und geordnete Entflechtung.

Wann sind Kooperationen zu retten?

Kooperationen sind zu retten, wenn eine kritische Situation erkannt wird und der Partner, der sie erkannt hat sofort zielführend und für die anderen Partner transparent handelt.

Auf Dauer braucht ein Wohnprojekt gute Haus- und Liegenschaftsverwalter

Während der Planungs- und Bauphase braucht man erfahrene Planer oder Architekten. Das Interesse der Architekten ist jedoch zeitgebunden und verschwindet schnell wenn das Haus bezugsfertig ist.
So lang die Finanzierung nicht steht, braucht man einen erfahrenen Finanzvorstand. Wenn die Finanzierung auch in der Betriebsphase des Hauses Probleme macht, braucht man ihn auf Dauer.
Was im Trubel der Planungsphase gern vergessen wird, ist dass das Haus ja mal fertig ist und damit die Arbeit erst richtig losgeht. Das Haus muss bezogen und verwaltet werden. Und dafür braucht man auf Dauer erfahrene Verwaltungsexperten. Planen Sie von Anfang ein, dass Sie dafür Geld ausgeben müssen.
Ehrenamt ist ja ganz nett, aber für Verwaltungsfunktionen nehmen Sie besser Profis.
Die Minimallösung heißt: Vorstände können wechseln, ein gut eingearbeitetes Verwaltungs-Sekretariat muss bleiben. Nur das stellt die Kontinuität Ihrer Verwaltung sicher.

Wie gut kennen Sie die Leute mit denen Sie gemeinsam ein Wohnprojekt machen wollen?

Kennen oder nicht kennen?

Wenn Sie schon seit Jahren nebeneinander wohnen, kennen Sie Ihre Nachbarn gut genug.
Wenn Sie sich aber erst durch die Projektidee finden und die Idee gemeinsam diskutieren, erträumen und entwickeln, kennen Sie sich – überhaupt nicht!
Nur ein Teil Ihrer Träume wird die Realität überleben.

Überraschungen aus der Praxis

Eine Wohnungsgesellschaft hat Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. So nett eine Hippie-Kommune ist, deren Prinzipien gehen nicht zusammen mit denen einer Firma. Sie sind Führungskraft, berichten einem Gesellschafter über Finanz-Angelegenheiten und werden Tage danach von Dritten gefragt, ob die Geldnot denn wirklich so schlimm ist. Und der die Geheimnisse ausgeplaudert hat, sagt zu Ihnen „Das kann doch jeder wissen.“.

Oder sie haben eine „Graue Eminenz“. Eines ihrer Mitglieder ist ein notorischer „Strippenzieher“, übernimmt nie Verantwortung für’s Ganze, will aber überall seine Finger darin haben und Einfluss ausüben.

Oder einer der neuen Nachbarn ist unter dem Sternzeichen der Extra-Bratwurst geboren und hält es für völlig natürlich, sich Dinge herauszunehmen, die er anderen nicht zugesteht.

Eines ist gewiss: Einige Ihrer Freundschaften aus der Gründungsphase werden die Realisierungsphase nicht überstehen.

Mieterwechsel und Leerstände in einem Wohnprojekt

Die Vorstellungen, die Sie anfangs von Ihrem Wohnprojekt haben, könnten in der Praxis nicht halten

Wenn Sie ein Wohnprojekt haben, das das soziale Miteinander pflegt und organisiert, könnten Sie vielleicht ein unerwartetes Problem bekommen. Ungeplante Mieterwechsel und dadurch bedingte Leerstände die viel Geld kosten.

Die meisten älteren Bewohner von Generationenhäusern haben anfangs folgende Idee: Hier will ich bis an mein Lebensende wohnen. Aber die Lebensumstände von Menschen ändern sich auch ohne dass sie sterben.

Der häufige Mieterwechsel bei Alleinerziehenden…

Betreiben Sie ein Generationenhaus, so kennen Sie schon die „Halbwertszeit“ von Alleinerziehenden. Kommt eine neue Partnerin, ein neuer Partner, ist die Wohnung zu klein und sie bekommen einen Mieterwechsel.

…gilt eingeschränkt auch bei anderen Bewohnern

Aber auch nicht so junge Menschen haben das Recht ihre Lebensumstände zu ändern. In dem Wohnprojekt, das ich am besten kenne, gibt es viele barrierefreie aber relativ kleine „Seniorenwohnungen“.

Manchen Paaren, die gern bei uns einziehen möchten, ist der Wohnraum von Anfang an zu klein. Für manche wird er erst zu klein, wenn die Familienplanung zuschlägt. Wenn Sie nicht sehr viele Wohnungen haben, werden Sie das Problem durch Umzug innerhalb des Hauses nicht regeln können.

Stellen Sie hohe Anforderungen an die Geschäftsguthaben, die in Ihre Genossenschaft einzuzahlen sind, werden Sie Ihre Wohnangebote in einen sehr großen Einzugsbereich streuen müssen, wenn Sie Ihre künftigen Bewohner erreichen wollen.
„Brauche schnell irgendeine Wohnung“ ist dann nicht Ihre Zielgruppe.

Das Identitätsprinzip der Genossenschaft wird oft nicht verstanden

Das Identitätsprinzip der Genossenschaft bedeutet, dass man gleichzeitig Unternehmer und Arbeitnehmer, gleichzeitig Vermieter und Mieter ist.

Wer mit dem Identitätsprinzip überhaupt nicht klarkommt, sind Gewerkschaften und Mietervereine. Die Genossenschaft passt nicht in ihr dualistisches entweder- oder Weltbild.

Das Ergebnis trägt manchmal absurde Züge.

  • Ich erlebe einen Betriebsrat, der in Ermangelung eines bösen Kapitalisten seinen eigenen Vorstand attackiert, der nichts anderes tut, als die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder der Genossenschaft gegen die Separatinteressen Einzelner zu vertreten.
  • Ich erlebe eine Mieterin, die zum Mieterverein läuft, um eine Mietminderung wegen einer läppischen Ursache gegen die Genossenschaft, also gegen sich selbst, durchzusetzen. Der Mieterverein wiederum ignoriert krampfhaft die Tatsache, dass eine Genossenschaft kein Vermieter mit Gewinnerzielungsabsicht ist.

Genossenschaft. Wiegen die Rechtsformkosten die Vorteile auf?

Die Rechtsformkosten

Bei einer Wohnungsgenossenschaft mit mehr als 2 Millionen Bilanzsumme können Sie jährlich 5.500 oder mehr Euro für die Pflichtprüfung durch Ihren Prüfungsverband zahlen. Und ebenfalls etwa 5.500 Euro für die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses mit ein paar Sondervorschriften für Wohnungsgenossenschaften.

Vorteile der Rechtsform Genossenschaft

Der große Vorteil der Genossenschaft ist eine Transparenz gegenüber Mitgliedern und Geldgebern, die sich mit anderen Unternehmensrechtsformen nicht erreichen lässt.

Abwägung Vorteile gegen Nachteile

Bedenken Sie, dass Sie nur für die Kosten der Rechtsform Genossenschaft 11.000 Euro oder mehr Jahresüberschuss erwirtschaften müssen. Je kleiner Ihre Genossenschaft, je weniger Mitglieder, je weniger Wohnungen, je mehr Schulden, desto weniger Überschuss können Sie erwirtschaften.
Die zentralen Fragen sind also: Wie groß will ich bauen? Wie viel Eigenkapital kann ich aufbringen?
Wer wenige Mitglieder mit wenig Geld hat, sollte überlegen eine andere Rechtsform zu wählen.

Alle Kooperationen sind zeitgebunden

Es gibt sehr verschiedene Arten von Kooperationen.

  • Brancheninterne und branchenübergreifende Kooperation,
  • Kooperation zwischen großen und kleinen Unternehmen,
  • Kooperation zwischen Selbstständigen verschiedener Fachkompetenzen,
  • Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
  • Kooperation um gemeinsam Ressourcen wirtschaftlicher nutzen zu können.

Eines haben sie gemeinsam: Sie sind auf Zeit angelegt. Falls es nicht so wäre, würde man ja eine neue Firma gründen.

Dessen muss man sich einfach bewusst sein, auch wenn man zu Anfang natürlich vorrangig ausprobiert, ob die Zusammenarbeit klappt.